Instandhaltung der Systeme und Geräte der Herstellernorm, den technischen Anforderungen und dem Gültigkeitsdatum entsprechend, Anschaffung und Bevorratung von Verbrauchsteilen sowie Beschaffung technischer Dokumentation, die gesetzlich vorgeschrieben ist:
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Administration
- Instandhaltung der Systeme und Geräte der Herstellernorm, den technischen Anforderungen, der gesetzlichen Regelung und dem Gültigkeitsdatum entsprechend
- Steuerung, Überwachung und Anpassung der Geräte
- Regelmäßige Kontrolliere der Funktionalität von Systemen und Geräten sowie Verarbeitung der erforderlichen Dokumentation
- Informieren der Kunden über die notwendigen Arbeiten und Aktivitäten, Anschaffung notwendiger Verbrauchsteilen durch Optimierung der Vorräte nach Bedarf
- Erstellung der Dokumentation bezüglich der Systeme und Geräte
- Aktualisieren und Ergänzen der Dokumentation
- Regelmäßiges Informieren über die vollzogenen Arbeiten
- Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden (Staatliches Aufsichtsamt, Brandschutz, Energietechnik, Umweltschutz, Inspektionen usw.) im Namen des Eigentümers
- Administration von Verträgen über Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung sowie Kanalisationsbau
- Bestellung einer für die Elektrizitätsversorgung zuständigen Person seitens des BFM GmbH
- Erstellung von erforderlichen Berichten und Bestätigungen sowie deren Vorlegung der Stadtverwaltung
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Technische Instandhaltung
- Veranlassen von regelmäßigen Wartungsarbeiten samt Kontrollen, Steuerung, Schmieren, Anpassung, Beseitigung der Korrosion, Farben, Reinigung der Geräte usw.
- Reparatur und Wartung von Geräten im Störungsfall
- Sofortmaßnahmen in Notfällen (Kontaktieren der Mieter und Reparatur)
- Eine Notruflinie für Sofortmaßnahmen, die allen Mietern sowie den BFM-Mitarbeitern ständig zur Verfügung steht
- Alle während der regelmäßigen Kontrollen bemerkten Irregularitäten sowie übliche Arbeiten werden per Notruflinie angemeldet
- Benachrichtigungen werden per Telefon, Fax, E-Mail, SMS und Aufsichtssystem des Objekts gesendet
- Veranlassung größerer Reparaturen von technischen Geräten (durch Sondervertrag mit dem Mieter geregelt)
- Umtausch geschädigter/defekter Geräte (durch Sondervertrag mit dem Mieter geregelt)
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Instandhaltung der Systeme und Geräte in den Objekten
- Veranlassen von Wartungsarbeiten
- Planung und Veranlassung notwendiger Arbeiten nach Arbeitsplan
- Qualitäts- und Fristüberwachung der Arbeitsausführung
- Kostenoptimierung, Plan- und Vorschlagsentwicklung
- Ingangsetzung des Objekts
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